ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ABENDROT-TIERBESTATTUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen unseres Unternehmens. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erfordern stets unsere schriftliche Bestätigung.

§ 2 Angebote und Kostenvoranschläge

[1] Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als für uns verbindlich angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
[2] Wir behalten uns vor, die angebotenen Waren in technisch verbessertem oder veränderten Design zu liefern. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
[3] Kostenvoranschläge gelten hinsichtlich Art und Umfang ausschließlich für die darin aufgeführten Leistungen.

§ 3 Preise und Zahlung

[1] Unsere Preise gelten, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, ab Werk/Lager in Hofheim-Wallau ausschließlich der Kosten für Verpackung und Versand sowie der Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten sowie die Mehrwertsteuer werden gesondert in Rechnung gestellt.
[2] Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
[3] Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist ausschließlich dann zulässig, wenn die Gegenforderungen von uns ausdrücklich für unbestritten erklärt werden oder wenn sie rechtskräftig festgestellt worden sind.
[4] Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Hähe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
[5] Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, verstößt der Kunde gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, sind wir berechtigt, unsere Forderungen ungeachtet der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig zu stellen. In einem derartigen Fall sind wir ferner berechtigt, noch aussehende Dienstleistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertragsabschluß zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können ferner die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden verlangen.

§ 4 Lieferung

[1] Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Der Beginn setzt die vollständige Klärung aller technischen Fragen voraus.
[2] Wenn sich die Lieferung durch unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse bei uns oder unseren Vorlieferanten verzögert, verlängert sich unsere Lieferfrist angemes- sen. Der Kunde ist berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertragsschluß zurücktreten, es sei denn, ihm ist die Ware und/oder Asche zu diesem Zeitpunkt als bereits versandfertig gemeldet worden. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung des Termins bzw. der Frist wurde von uns grobfahrlässig verschuldet.
[3] Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleichgültig, ob sie bei uns oder einem unserer Lieferanten oder Geschäftspartner eintreten. Der Kunde kann in derartigen Fällen von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist leisten wollen. Erfolgt durch uns keine Erklärung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
[4] Teillieferungen sind zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch hieraus nicht ergeben. Sie gelten als Erfüllung selbstständiger Verträge und sind gesondert zu bezahlen. Bei Verzug mit der Bezahlung einer Teillieferung sind wir berechtigt, die weitere Ausführung der Bestellung zu verweigern.
[5] Für den Fall, dass der Kunde in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungs- pflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 5 Beförderung und Gefahrübergang

[1] Für die Versendung der Ware und/oder Asche können wir den Versandweg und das Beförderungsmittel unter Ausschluß jeglicher Haftung auswählen.
[2] Wird die Ware und/oder Asche auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 6 Gewährleistung

[1] Wir stehen dafür ein, dass unsere Dienstleistungen sich für die nach Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, welche bei Dienstleistungen der gleichen Art üblich sind.
[2] Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, bei der Rückführung von Asche sofort nach †bergabe der Urne und vor der Bestattung am Bestimmungsort den Mangel ausführlich schriftlich zu rügen. Die Rücksendung einer beanstandeten Urne ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Kunden vorzulegen. Eine Erstattung durch uns erfolgt nur im Fall einer von uns anerkannten berechtigten Mängelrüge.
[3] Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu leisten
[4] Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

[1] Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme oder Pfändung der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.
[2] Werden uns Umstände bekannt, welche die Erfüllung unserer Forderung durch den Kunden als gefährdet erscheinen lassen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutre- ten und die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eigener Forderungen steht dem Kunden nicht zu. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Sachen befinden, betreten und befahren kännen.
[3] Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 8 Bestattungsvorschriften

Der Kunde/Tierhalter bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. mit der Auftragserteilung, dass er von uns über die gesetzlichen Vorschriften für eine Bestattung auf eigenem Grund in- formiert wurde und dass der von ihm bestimmte Bestattungsort den gesetzlichen und örtlichen Vorschriften entspricht und sich nicht in oder an einem Wasserschutzgebiet befindet. Er bestätigt ferner, dass laut Auskunft seines Tierarztes und seines Wissens sein Tier an keiner Seuche nach dem Bundesseuchengesetz erkrankt war bzw. daran verstorben ist.

§ 9 Datenschutz

Im Rahmen der Geschäftsabwicklung werden lediglich die dafür notwendigen personen- bezogenen Daten gemäß § 33 Datenschutzgesetz verarbeitet und gespeichert.

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir kännen den Besteller auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen. Unser Geschäftssitz ist auch Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung.

§ 11 Schlußbestimmungen

[1] Für alle Vertragsverhältnisse gilt unter Ausschluß ausländischen Rechts nur deutsches Recht ausschließlich des UN-Kaufrechts.
[2] Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung soll durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahkommenden Bestimmung ersetzt werden.
[3] Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Erfordernis gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.